Strunk

KFZ-Sachverständigenbüro

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Verantwortlich:


KFZ-Sachverständigenbüro Strunk

Sven Strunk

Niddastraße 18

61206 Nieder-Wöllstadt


Datenschutzerklärung


Die Nutzung unserer Seite ist ohne eine Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Für die Nutzung einzelner Services unserer Seite können sich hierfür abweichende Regelungen ergeben, die in diesem Falle nachstehend gesondert erläutert werden. Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, u.ä.) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Daten sind dann personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden Sie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG). Nachstehende Regelungen informieren Sie insoweit über die Art, den Umfang und Zweck der Erhebung, die Nutzung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Anbieter Wir weisen darauf hin, dass die internetbasierte Datenübertragung Sicherheitslücken aufweist, ein lückenloser Schutz vor Zugriffen durch Dritte somit unmöglich ist!
 
Datenschutz im KFZ-Sachverständigenbüro Strunk nach (DSGVO)
Das KFZ-Sachverständigenbüro Sven Strunk verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zwecke der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1. lit. b. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist der Sachverständige Sven Strunk. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu den kaufmännischen Aufbewahrungspflichten. Abhängig von der Dienstleistung werden Dokumentations- und Ergebnisdaten entsprechend der jeweiligen Rechtsvorschrift gespeichert. Für den Auftraggeber besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten beim KFZ-Sachverständigenbüro Sven Strunk.
Cookies
Wir verwenden auf unserer Seite sog. Cookies zum Wiedererkennen mehrfacher Nutzung unseres Angebots, durch denselben Nutzer/Internetanschlussinhaber. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihr Internet-Browser auf Ihrem Rechner ablegt und speichert. Sie dienen dazu, unseren Internetauftritt und unsere Angebote zu optimieren. Es handelt sich dabei zumeist um sog. "Session-Cookies", die nach dem Ende Ihres Besuches wieder gelöscht werden.
Teilweise geben diese Cookies jedoch Informationen ab, um Sie automatisch wieder zu erkennen. Diese Wiedererkennung erfolgt aufgrund der in den Cookies gespeicherten IP-Adresse. Die so erlangten Informationen dienen dazu, unsere Angebote zu optimieren und Ihnen einen leichteren Zugang auf unsere Seite zu ermöglichen.
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Einsatz von Google-Analytics mit Anonymisierungsfunktion
Wir setzen auf unserer Seite Google-Analytics, einen Webanalysedienst der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend „Google“ ein. Google-Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und hierdurch eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.
Die durch diese Cookies erzeugten Informationen, beispielsweise Zeit, Ort und Häufigkeit Ihres Webseiten-Besuchs einschließlich Ihrer IP-Adresse, werden an Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
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Auskunft/Widerruf/Löschung
Sie können sich aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragsnehmer (im Folgenden AN genannt) für den Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der AN schriftlich anerkennt.


2. Auftragserteilung

 
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen; auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Doku­mente gehen nicht zu Lasten des AN. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.


3. Vollmacht

 
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.


4. Zahlungsbedingungen

 
Das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei unbarer Zahlung ist die Gutachten- / Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.


5. Sachverständigenhonorar

 
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten inkl. MwSt. zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.


6. Rechnungsprüfung/Nachbesichtigung

 
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Honorars abgerechnet.


7. Gutachtenerstellung

 
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Eine weitere Kopie und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Das Gutachten kann nach Vereinbarung auch elektronisch versandt werden


8. Gutachtenversand

 
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.


9. Urheberrechtschutz

 
Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie Urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.


10. Haftung

 
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monates nach Erhalt des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer ist. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und die Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.


11. Widerrufsrecht

 
Der AG kann die Vertragserklärung - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.  Durch die Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. 
Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu, dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.


Der Widerruf ist zu richten an:

Kfz-Sachverständigenbüro Strunk
Niddastraße 18
61206 Wöllstadt


12. Anwendbares Recht

 
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

 
Gerichtsstand für Kaufleute ist Friedberg.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


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